AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Maron proTec
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Maron proTec, CHE-289.754.260.
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern der Kunde sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennt. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Maron proTec schriftlich bestätigt werden. AGB des Kunden sind von der Geltung ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Dritte, die für Maron proTec tätig werden und keine Mitarbeiter von Maron proTec sind, sind nicht bevollmächtigt von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.
Angebote von Maron proTec
Grundsätzlich verkauft der Maron proTec seine Waren über individuell erstellte Offerten. Die im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen Preise der Offerte sind für den Kunden verbindlich. Sonstige Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.
Termine
Maron proTec bemüht sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit zu bezahlen. Die Lieferzeiten hängen von der Verfügbarkeit der Produkte beim Hersteller ab. Sie sind daher ohne Gewähr. Die Lieferung kann zudem verunmöglicht werden, wenn das bestellte Produkt vom Hersteller nicht mehr geliefert werden kann; in diesem Fall gilt der Vertrag als aufgelöst. Eine allfällige Vorauszahlung des Kunden wird zurückerstattet.
Falls der Kunde die Ware nicht entgegennimmt, kann Maron proTec den Vertrag auflösen sowie die Umtriebskosten dem Kunden in Rechnung stellen.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Maron proTec liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat das Produkt im Fall von Mängeln im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht weiter betreiben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer. Der Kunde übernimmt die Transportkosten, die Kosten für die Verpackung sowie die Kosten für die allfällige Verzollung (Einforderung der MwSt. bei der Einfuhr). Die genauen Zahlungshinweise sind jeweils der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist Maron proTec berechtigt, alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen, oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann Maron proTec vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist Maron proTec berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu entrichten. Ab der zweiten Mahnung kann Maron proTec zudem eine Mahngebühr in Rechnung stellen.
Beim Versand ausserhalb der Schweiz bezahlt der Kunde lediglich den Netto-Preis exklusive Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer des Empfängerlandes wird vom jeweiligen Zoll in Rechnung gestellt.
Bei der Verzollung können für den Kunden allenfalls weitere Kosten anfallen, auf welche Maron proTec keinen Einfluss hat.
Warenversand
Maron proTec ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Der Versand von Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Garantie
Es gilt eine zweijährige Garantiefrist ab Lieferdatum, wobei Maron proTec die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung hat.
Bevor Garantieansprüche gegenüber Maron proTec geltend gemacht werden, hat sich der Kunde zunächst an den jeweiligen Hersteller der verkauften Ware zu wenden und die Herstellergarantie geltend zu machen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Maron proTec nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Rücknahme
Maron proTec ist nicht zu einer Rücknahme oder Entsorgung der verkauften Geräte verpflichtet.
Haftung
Schadenersatzansprüche gegen Maron proTec und seine Hilfspersonen im Fall leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch fehlerhafte oder unfachmännische Montage, Instandhaltung oder Reparatur der Ware durch den Kunden verursacht werden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, der Sitz von Maron proTec. Maron proTec darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen
Kontakt
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Maron proTec
Herten 10
8479 Altikon - +41 78 201 10 75
- kontakt@maron-protec.ch